Brandschutzübungen gemäß §45/4(6) AstV​

Alle Arbeitnehmer/innen, die in jenen Bereichen beschäftigt werden, in denen die den erhöhten Brandschutz begründenden Verhältnisse vorliegen, sind in der ordnungsgemäßen Handhabung der Löschgeräte zu unterweisen.

Als Unterweisungsgrundlage dienen die Handhabung von Handfeuerlöschern sowie die Technik beim Umgang mit einer Löschdecke. Mit Hilfe unseres Trainingsgerätes können unter anderem auch die Simulation eines Fettbrandes sowie die Explosion einer Spraydose gezeigt werden. Diese Übungen können am Firmengelände durchgeführt werden und benötigen einen freien Platz von ca. 10x10m.