In unseren Breiten ist der Begriff „Verkehrssicherungspflicht“ hauptsächlich bei der Räumung der Gehsteige und Wege von Schnee und Split bekannt. Jedoch ist das nur ein kleiner Teil davon worauf der Eigentümer achten muss.
  • lose Dachziegel
  • lockeres Mauerwerk
  • Sprünge und Unebenheiten auf Wegen und Stiegen
  • offene ungesicherte Baugruben
  • Alleine das Schild „Betreten auf eigene Gefahr“ enthebt den Eigentümer nicht von der Verkehrssicherheitspflicht.